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    Lächelnde Patientin im Gespräch mit einer Ärztin am Schreibtisch im Behandlungszimmer

    Englischsprachige Ärztinnen und Ärzte in Deutschland finden

    Die offizielle Arztsuche hat einen Sprachfilter, die Telefon-Hotlines sind aber nur auf Deutsch, und Dolmetschkosten zahlt die Kasse meist nicht. So finden Zugezogene eine Hausarztpraxis, in der Englisch gesprochen wird.

    Kurz gesagt

    Am einfachsten finden Sie englischsprachige Ärztinnen und Ärzte über die offizielle Arztsuche der 116117, die Praxen nach Fremdsprachen filtern kann. Für die Hausarztpraxis brauchen Sie keine Überweisung, aber Ihre Versichertenkarte oder einen Versicherungsnachweis. Im lebensbedrohlichen Notfall rufen Sie die 112 an. Den telefonischen Bereitschaftsdienst unter 116117 gibt es nur auf Deutsch.

    Ob Sie gerade für Arbeit oder Studium nach Deutschland gezogen sind oder schon länger hier leben: Über die eigene Gesundheit in einer Fremdsprache zu sprechen, ist schwer. In deutschen Großstädten sprechen viele Ärztinnen und Ärzte Englisch, sie sind aber nicht immer leicht zu finden. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie suchen und wie das deutsche System für Neuankömmlinge funktioniert.

    Wie finden Sie Ärztinnen und Ärzte, die Englisch sprechen?

    Am zuverlässigsten starten Sie mit der offiziellen Arztsuche unter arztsuche.116117.de, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betreibt. Dort sind alle Praxen verzeichnet, die gesetzlich Versicherte behandeln, und Sie können nach Fremdsprachen filtern [1] [2].

    Vier Wege zu einer englischsprachigen Praxis

    1. Sprachfilter der 116117 nutzen

      Die englische Seite von 116117.de verlinkt direkt auf Suchergebnisse für englischsprachige Hausarztpraxen, Hautärzt:innen, Gynäkolog:innen, Kinderärzt:innen, Psychotherapeut:innen und weitere Fachrichtungen. Sie geben nur noch Ort oder Postleitzahl ein und klicken auf „Suchen“ [2].

    2. Englischsprachige Arztsuche nutzen

      Die Techniker Krankenkasse bietet eine Arztsuche auf Englisch mit Sprachfilter an, die alle nutzen können, unabhängig von der eigenen Kasse [14]. Auch das Portal gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums hat eine englische Arztsuche [15]. Fragen Sie auch bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach, ob sie ähnliche Angebote oder Service auf Englisch hat.

    3. Praxis-Websites und Buchungsportale prüfen

      Praxen nennen oft die Sprachen ihres Teams. Auf Buchungsportalen sehen Sie außerdem, ob eine Praxis freie Termine hat. Das ist ein Hinweis darauf, dass sie neue Patient:innen aufnimmt.

    4. Listen von Botschaften ansehen

      Einige Botschaften veröffentlichen Listen englischsprachiger Ärztinnen und Ärzte. Die Liste der britischen Regierung wurde zum Beispiel zuletzt 2020 aktualisiert, prüfen Sie die Angaben deshalb vorher [3].

    Die Sprachangaben in Arztverzeichnissen machen die Praxen selbst. Niemand prüft, wie gut jemand eine Sprache spricht. Wenn Ihnen die Sprache wichtig ist, fragen Sie bei der Terminbuchung nach, ob Sie von jemandem behandelt werden können, der Englisch spricht.

    Was brauchen Sie vor dem ersten Termin?

    Vor dem ersten Arztbesuch brauchen Sie eine Krankenversicherung. Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat [4] [5]. Die meisten Angestellten sind automatisch gesetzlich versichert [5].

    Was Sie in die Praxis mitbringen, hängt von Ihrer Versicherung ab:

    • Gesetzlich versichert: Ihre elektronische Gesundheitskarte. Sie ist Ihr Versicherungsnachweis, die Praxis rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab [6].
    • Privat versichert: Sie erhalten in der Regel eine Rechnung von der Praxis und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein.
    • Besuch aus der EU: Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie deckt notwendige Behandlungen in Praxen ab, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Achten Sie auf „Kassenarzt“ oder „Alle Kassen“ [7].

    Das gehört zum ersten Termin

    • Versichertenkarte, EHIC oder Nachweis der privaten Versicherung
    • Ausweis
    • Liste Ihrer aktuellen Medikamente mit Dosierung
    • Impfpass, falls vorhanden
    • Aktuelle Befunde oder Arztbriefe, am besten auf Englisch oder Deutsch übersetzt oder zusammengefasst
    • Eine kurze Liste Ihrer Fragen

    Brauchen Sie eine Überweisung für die Hausarztpraxis?

    Nein. Eine Hausarztpraxis können Sie ohne Überweisung aufsuchen. In Deutschland ist die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Anlaufstelle für die meisten gesundheitlichen Anliegen, und gesetzlich Versicherte können ihre Praxis frei wählen [8] [9]. Innerhalb eines Quartals sollen Sie die Praxis aber nur aus wichtigem Grund wechseln [8].

    Bei Bedarf überweist Ihre Hausarztpraxis Sie an Fachärzt:innen. Für manche Fachrichtungen, etwa die Radiologie, brauchen gesetzlich Versicherte immer eine Überweisung [9]. Wenn Sie am Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse teilnehmen, gehen Sie zuerst in Ihre Hausarztpraxis, außer im Notfall sowie bei Frauen-, Augen- und Kinderärzt:innen [9].

    Es lohnt sich, eine Hausarztpraxis zu suchen, bevor Sie krank sind. Ausgelastete Praxen können neue Patient:innen ablehnen, und ohne Zeitdruck finden Sie leichter eine passende.

    Was tun, wenn die Ärztin oder der Arzt kein Englisch spricht?

    Wenn niemand Englisch spricht, können Sie eine Vertrauensperson mitbringen, die Deutsch spricht. Ärztinnen und Ärzte müssen Ihnen eine Behandlung und ihre Risiken vor Ihrer Einwilligung verständlich erklären [10]. Dafür ist nicht zwingend eine professionelle Dolmetscherin nötig: Auch Angehörige, Freund:innen oder Praxispersonal, die Ihre Sprache sprechen, können übersetzen [11].

    Auch eine Videosprechstunde kann helfen: Viele Anliegen wie eine Erkältung, ein Folgerezept oder eine Krankschreibung lassen sich ohne Praxisbesuch klären. So können Sie eine englischsprachige Ärztin oder einen englischsprachigen Arzt wählen, auch wenn die Praxis nicht in Ihrer Nähe liegt.

    Die Kosten für Dolmetscher:innen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages gibt es dafür im Sozialgesetzbuch keine Rechtsgrundlage, deshalb tragen Patient:innen die Kosten meist selbst [11]. Eine Ausnahme sind Gebärdensprachdolmetscher:innen [12].

    Notfall und Abendstunden

    Im lebensbedrohlichen Notfall, etwa bei Brustschmerzen, Atemnot oder Anzeichen eines Schlaganfalls, rufen Sie sofort die 112 an. Wenn Ihre Praxis geschlossen hat und es kein Notfall ist, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Diesen Telefondienst gibt es nur auf Deutsch [2]. Die nächste Notdienst-Apotheke finden Sie auf aponet.de oder kostenlos aus dem Festnetz unter 0800 00 22833 [13].

    Häufige Fragen

    Am Telefon nicht. Laut der offiziellen Website ist der Telefondienst nur auf Deutsch verfügbar [2]. Auf der Website finden Sie aber Informationen auf Englisch und in weiteren Sprachen.

    In der Regel nicht. Für gesetzliche Kassen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, diese Kosten zu übernehmen [11]. Viele Patient:innen bringen stattdessen eine Vertrauensperson mit, die Deutsch spricht.

    Sie werden behandelt, müssen die Kosten aber selbst tragen. Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, kümmern Sie sich deshalb möglichst früh darum [4].

    Auf der Seite Team nach Sprachen sehen Sie, wer bei avi welche Sprache spricht und in welcher Praxis arbeitet.

    Viele Praxen und Buchungsportale bieten Online-Termine an. Ob die Buchung auch auf Englisch möglich ist, hängt vom Anbieter ab. Die offizielle 116117-Seite empfiehlt, Termine telefonisch zu vereinbaren [2].

    Quellen

    1. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Arztsuche 116117. (abgerufen 19.10.2026)
    2. Kassenärztliche Bundesvereinigung: English – Dial 116117 for medical help. (abgerufen 19.10.2026)
    3. GOV.UK, Foreign, Commonwealth & Development Office: List of medical facilities in Germany (Stand 09.12.2020). (abgerufen 19.10.2026)
    4. Bundesministerium der Justiz: § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherte Person; Versicherungspflicht. (abgerufen 19.10.2026)
    5. Bundesministerium der Justiz: § 5 SGB V, Versicherungspflicht. (abgerufen 19.10.2026)
    6. Bundesministerium für Gesundheit: Elektronische Gesundheitskarte (07.01.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    7. Europäische Kommission: Germany – European Health Insurance Card. (abgerufen 19.10.2026)
    8. Bundesministerium der Justiz: § 76 SGB V, Freie Arztwahl. (abgerufen 19.10.2026)
    9. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Arztwahl und Terminsuche. (abgerufen 19.10.2026)
    10. Bundesministerium der Justiz: § 630e BGB, Aufklärungspflichten. (abgerufen 19.10.2026)
    11. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zum Verfahren des Dolmetschens im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung, WD 9-3000-013/23 (22.02.2023). (abgerufen 19.10.2026)
    12. Bundesministerium der Justiz: § 17 SGB I, Ausführung der Sozialleistungen. (abgerufen 19.10.2026)
    13. aponet.de: Apotheken-Notdienst finden. (abgerufen 19.10.2026)
    14. Techniker Krankenkasse: TK-Ärzteführer, englische Suche. (abgerufen 19.10.2026)
    15. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Doctor search. (abgerufen 19.10.2026)

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