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    Mann macht im Wohnzimmer eine Unterarmstütze, vor ihm liegt sein Smartphone auf dem Boden

    DiGA auf Rezept: So bekommen Sie eine Gesundheits-App verschrieben

    Dr. Iris Kingreen, Fachärztin für Innere Medizin bei avi medicalDr. Iris KingreenFachärztin für Innere Medizin
    5 Min. Lesezeit

    Rund 60 Apps hat das BfArM geprüft und zugelassen, die gesetzliche Kasse zahlt sie vollständig. Wie Sie von der Verordnung zum Freischaltcode kommen, was privat Versicherte beachten müssen und woran Sie eine echte DiGA erkennen.

    Kurz gesagt

    Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App oder Webanwendung, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in sein Verzeichnis aufgenommen hat [3]. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen können sie verschreiben, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten [1] [2]. Mit dem Rezept bekommen Sie von Ihrer Kasse einen Freischaltcode, mit dem Sie die App aktivieren.

    Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Tinnitus oder eine leichte Depression: Für viele Beschwerden gibt es inzwischen Apps, die eine Behandlung begleiten oder ergänzen. Einige davon können Sie sich wie ein Medikament verschreiben lassen. Diese Apps heißen digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA.

    Was ist eine DiGA?

    Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, dessen Hauptfunktion auf digitaler Technik beruht. Sie soll helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern [1]. Fitness-Apps oder allgemeine Apps zur Gesundheitsförderung gehören nicht dazu [2].

    Bevor eine App als DiGA verschrieben werden kann, prüft das BfArM ihre Sicherheit, Funktion und Qualität, den Datenschutz und ob sie die Versorgung nachweislich verbessert [4]. Erst danach wird sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Fehlt der Nachweis noch, kann eine App für bis zu zwölf Monate vorläufig zur Erprobung aufgenommen werden. Gelingt der Nachweis in dieser Zeit nicht, wird sie wieder gestrichen [4] [5].

    DiGA im Verzeichnis des BfArM
    rund 60
    DiGA im Verzeichnis des BfArM
    eingelöste Freischaltcodes im Jahr 2025
    695.000
    eingelöste Freischaltcodes im Jahr 2025
    übliche Dauer einer Verordnung
    90 Tage
    übliche Dauer einer Verordnung
    Quelle: BfArM (Stand 09.09.2026); GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025

    Wie bekommen Sie eine DiGA verschrieben?

    Eine DiGA bekommen Sie wie andere Leistungen über ein Rezept aus Ihrer Arzt- oder Psychotherapiepraxis. Ob eine DiGA für Sie passt, besprechen Sie dort.

    Von der Verordnung zur aktiven App

    1. Gespräch in der Praxis

      Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin prüft, ob es für Ihre Diagnose eine passende DiGA gibt, und verordnet sie.

    2. Rezept erhalten

      Die Verordnung erhalten Sie auf einem Papierrezept oder als elektronische Verordnung. Die elektronische Variante ist bisher freiwillig, die Praxis entscheidet [6].

    3. Rezept bei der Krankenkasse einreichen

      Ein Papierrezept reichen Sie per Post, in der Geschäftsstelle oder als Foto in der App Ihrer Kasse ein. Eine elektronische Verordnung lösen Sie über eine E-Rezept-App ein [6].

    4. Freischaltcode bekommen

      Ihre Kasse schickt Ihnen einen Freischaltcode, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen [7].

    5. App aktivieren

      Sie laden die App herunter oder öffnen die Webanwendung und geben den Code ein. Danach können Sie sie für den verordneten Zeitraum nutzen.

    Eine DiGA können Sie auch ohne Rezept direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Erkrankung vorliegt, für die die App gedacht ist, zum Beispiel mit einem Arztbrief oder einer aktuellen Diagnose [1] [2].

    Wer bezahlt eine DiGA?

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer verordneten DiGA vollständig [2]. Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten gibt es nicht. Nur wenn Sie eine erweiterte Version wählen, die mehr kann als im Verzeichnis eingetragen oder teurer ist, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Ein Smartphone oder andere Geräte bezahlt die Kasse nicht [1].

    Bei privater Krankenversicherung hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab [6]. Fragen Sie am besten vorher nach. Für Bundesbeamtinnen und -beamte ist eine DiGA beihilfefähig, wenn sie im BfArM-Verzeichnis steht und verordnet wurde [8]. Für Beamtinnen und Beamte der Länder gelten eigene Regeln.

    Für welche Beschwerden gibt es DiGA?

    DiGA gibt es inzwischen für viele Bereiche. Das Spektrum reicht von psychischen Erkrankungen bis zu Stoffwechselerkrankungen [2] [9]:

    • Psyche: Depression, Angststörungen, Schlafstörungen, Alkohol- und Nikotinabhängigkeit.
    • Bewegungsapparat: Rückenschmerzen, Knie- und Schulterbeschwerden.
    • Nervensystem und Sinnesorgane: zum Beispiel Tinnitus und Migräne.
    • Stoffwechsel: Diabetes und starkes Übergewicht.

    Welche Apps aktuell zugelassen sind, sehen Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM unter diga.bfarm.de. Dort steht auch, ob eine App dauerhaft oder vorläufig aufgenommen ist, für welche Diagnosen sie gedacht ist und wie lange eine Verordnung läuft.

    Woran erkennen Sie eine DiGA?

    Eine DiGA erkennen Sie daran, dass sie im Verzeichnis des BfArM steht. Für sie gelten strengere Regeln als für gewöhnliche Gesundheits-Apps:

    DiGA, Gesundheits-App und DiPA im Vergleich
    MerkmalDiGAGewöhnliche Gesundheits-AppDiPA (Pflege-App)
    Geprüft durchBfArMniemandBfArM
    ZweckKrankheiten erkennen, behandeln oder lindernFitness, Vorsorge, InformationSelbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten
    Wie Sie sie bekommenRezept oder Antrag bei der KrankenkasseDownload, oft mit AboAntrag bei der Pflegekasse
    Kostenträgt die gesetzliche Krankenkassemeist selbst bezahltträgt die Pflegekasse
    Werbungnicht erlaubtmöglichnicht erlaubt

    Auch beim Datenschutz gelten für DiGA feste Regeln. Ihre Daten dürfen nur in Deutschland, in der EU oder in Ländern mit vergleichbarem Datenschutzniveau verarbeitet werden, und eine Verwendung für Werbung ist ausgeschlossen [10]. Seit 2025 müssen DiGA außerdem ein Zertifikat zur Datensicherheit nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vorweisen [4] [10].

    Häufige Fragen

    Eine Verordnung gilt meist für 90 Tage, manche DiGA gibt es auch für 30 oder 60 Tage [3] [7]. Danach entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob eine Folgeverordnung sinnvoll ist.

    Nein. Verschrieben werden können nur Apps, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM stehen [3].

    Als gesetzlich versicherte Person nein. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie eine erweiterte Version wählen, die über den Eintrag im Verzeichnis hinausgeht [1].

    Die Hersteller dürfen Ihre Daten nur für die Anwendung selbst verarbeiten, nicht für Werbung. Die Verarbeitung ist auf Deutschland, die EU und Länder mit vergleichbarem Datenschutz beschränkt [10].

    Quellen

    1. Bundesministerium der Justiz: § 33a SGB V, Digitale Gesundheitsanwendungen. (abgerufen 21.10.2026)
    2. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: DiGA – Apps auf Rezept. (abgerufen 21.10.2026)
    3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Wissenswertes zu DiGA (Stand 09.09.2026). (abgerufen 21.10.2026)
    4. Bundesministerium der Justiz: § 139e SGB V, Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. (abgerufen 21.10.2026)
    5. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: FAQ DigiG, Risikoklasse IIb. (abgerufen 21.10.2026)
    6. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Die elektronische Verordnung (Stand 12.06.2026). (abgerufen 21.10.2026)
    7. GKV-Spitzenverband: Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen 2025. (abgerufen 21.10.2026)
    8. Bundesministerium der Justiz: § 25a Bundesbeihilfeverordnung, Digitale Gesundheitsanwendungen. (abgerufen 21.10.2026)
    9. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: DiGA bei psychischen Erkrankungen. (abgerufen 21.10.2026)
    10. Bundesministerium der Justiz: § 4 Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV), Datenschutz und Datensicherheit. (abgerufen 21.10.2026)

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