
Arztbesuch & Praxis
Englischsprachige Ärztinnen und Ärzte in Deutschland finden
19. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Rund 60 Apps hat das BfArM geprüft und zugelassen, die gesetzliche Kasse zahlt sie vollständig. Wie Sie von der Verordnung zum Freischaltcode kommen, was privat Versicherte beachten müssen und woran Sie eine echte DiGA erkennen.
Kurz gesagt
Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App oder Webanwendung, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in sein Verzeichnis aufgenommen hat [3]. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen können sie verschreiben, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten [1] [2]. Mit dem Rezept bekommen Sie von Ihrer Kasse einen Freischaltcode, mit dem Sie die App aktivieren.
Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Tinnitus oder eine leichte Depression: Für viele Beschwerden gibt es inzwischen Apps, die eine Behandlung begleiten oder ergänzen. Einige davon können Sie sich wie ein Medikament verschreiben lassen. Diese Apps heißen digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA.
Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, dessen Hauptfunktion auf digitaler Technik beruht. Sie soll helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern [1]. Fitness-Apps oder allgemeine Apps zur Gesundheitsförderung gehören nicht dazu [2].
Bevor eine App als DiGA verschrieben werden kann, prüft das BfArM ihre Sicherheit, Funktion und Qualität, den Datenschutz und ob sie die Versorgung nachweislich verbessert [4]. Erst danach wird sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Fehlt der Nachweis noch, kann eine App für bis zu zwölf Monate vorläufig zur Erprobung aufgenommen werden. Gelingt der Nachweis in dieser Zeit nicht, wird sie wieder gestrichen [4] [5].
Eine DiGA bekommen Sie wie andere Leistungen über ein Rezept aus Ihrer Arzt- oder Psychotherapiepraxis. Ob eine DiGA für Sie passt, besprechen Sie dort.
Von der Verordnung zur aktiven App
Gespräch in der Praxis
Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin prüft, ob es für Ihre Diagnose eine passende DiGA gibt, und verordnet sie.
Rezept erhalten
Die Verordnung erhalten Sie auf einem Papierrezept oder als elektronische Verordnung. Die elektronische Variante ist bisher freiwillig, die Praxis entscheidet [6].
Rezept bei der Krankenkasse einreichen
Ein Papierrezept reichen Sie per Post, in der Geschäftsstelle oder als Foto in der App Ihrer Kasse ein. Eine elektronische Verordnung lösen Sie über eine E-Rezept-App ein [6].
Freischaltcode bekommen
Ihre Kasse schickt Ihnen einen Freischaltcode, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen [7].
App aktivieren
Sie laden die App herunter oder öffnen die Webanwendung und geben den Code ein. Danach können Sie sie für den verordneten Zeitraum nutzen.
Eine DiGA können Sie auch ohne Rezept direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Erkrankung vorliegt, für die die App gedacht ist, zum Beispiel mit einem Arztbrief oder einer aktuellen Diagnose [1] [2].
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer verordneten DiGA vollständig [2]. Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten gibt es nicht. Nur wenn Sie eine erweiterte Version wählen, die mehr kann als im Verzeichnis eingetragen oder teurer ist, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Ein Smartphone oder andere Geräte bezahlt die Kasse nicht [1].
Bei privater Krankenversicherung hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab [6]. Fragen Sie am besten vorher nach. Für Bundesbeamtinnen und -beamte ist eine DiGA beihilfefähig, wenn sie im BfArM-Verzeichnis steht und verordnet wurde [8]. Für Beamtinnen und Beamte der Länder gelten eigene Regeln.
DiGA gibt es inzwischen für viele Bereiche. Das Spektrum reicht von psychischen Erkrankungen bis zu Stoffwechselerkrankungen [2] [9]:
Welche Apps aktuell zugelassen sind, sehen Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM unter diga.bfarm.de. Dort steht auch, ob eine App dauerhaft oder vorläufig aufgenommen ist, für welche Diagnosen sie gedacht ist und wie lange eine Verordnung läuft.
Eine DiGA erkennen Sie daran, dass sie im Verzeichnis des BfArM steht. Für sie gelten strengere Regeln als für gewöhnliche Gesundheits-Apps:
| Merkmal | DiGA | Gewöhnliche Gesundheits-App | DiPA (Pflege-App) |
|---|---|---|---|
| Geprüft durch | BfArM | niemand | BfArM |
| Zweck | Krankheiten erkennen, behandeln oder lindern | Fitness, Vorsorge, Information | Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten |
| Wie Sie sie bekommen | Rezept oder Antrag bei der Krankenkasse | Download, oft mit Abo | Antrag bei der Pflegekasse |
| Kosten | trägt die gesetzliche Krankenkasse | meist selbst bezahlt | trägt die Pflegekasse |
| Werbung | nicht erlaubt | möglich | nicht erlaubt |
Auch beim Datenschutz gelten für DiGA feste Regeln. Ihre Daten dürfen nur in Deutschland, in der EU oder in Ländern mit vergleichbarem Datenschutzniveau verarbeitet werden, und eine Verwendung für Werbung ist ausgeschlossen [10]. Seit 2025 müssen DiGA außerdem ein Zertifikat zur Datensicherheit nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vorweisen [4] [10].
Quellen

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19. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit
