
Warum Sie jetzt über Ihre Notfalldaten nachdenken sollten

Stellen Sie sich vor, Sie geraten in eine akute Notfallsituation – etwa durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Bewusstlosigkeit – und sind nicht in der Lage, selbst Auskunft über Ihre Gesundheit zu geben. In genau solchen Momenten kann der sogenannte Notfalldatensatz (NFDM), der auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert ist, Leben retten.
Was steckt hinter dem Notfalldatensatz?
Der Notfalldatensatz wurde eingeführt, um medizinischem Personal im Ernstfall schnell und strukturiert Zugang zu besonders relevanten Informationen zu ermöglichen. Er enthält zentrale medizinische Angaben wie chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), bekannte Medikamentenunverträglichkeiten, regelmäßig eingenommene Medikamente, Hinweise auf eine Schwangerschaft, implantierte Medizinprodukte wie Herzschrittmacher sowie Kontaktdaten behandelnder Ärzt:innen oder Notfallkontakte. Zusätzlich kann auch vermerkt werden, ob beispielsweise eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder ein Organspendeausweis vorliegt. [1,2]
Diese Informationen können – mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung – direkt auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Im Notfall dürfen Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Rettungskräfte auf diese Daten zugreifen, auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Die Daten sind so organisiert, dass sie unmittelbar helfen können, medizinische Fehlentscheidungen zu vermeiden und lebenswichtige Maßnahmen schneller einzuleiten (gemäß § 291a SGB V).
Für wen ist der Notfalldatensatz besonders sinnvoll?
Nicht jede:r benötigt automatisch einen Notfalldatensatz. Besonders wichtig ist er für Menschen mit:
- Chronischen Erkrankungen oder regelmäßiger Medikation
- Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten
- Medizinischen Besonderheiten (z. B. Implantaten, Schwangerschaft)
- Höherem Risiko für Notfälle (z. B. bei älteren Patient:innen)
Wenn Sie sich hier wiederfinden: Sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis gezielt darauf an.

Wie funktioniert die Anlage des Notfalldatensatzes?
Die Erstellung des Datensatzes erfolgt durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Zunächst werden Sie über Inhalt und Bedeutung des NFDM informiert und Ihre Einwilligung wird dokumentiert. Anschließend werden alle notfallrelevanten medizinischen Daten zusammengestellt, elektronisch signiert und sicher auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert. Auf Wunsch können die Informationen zusätzlich in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden. Änderungen – etwa neue Medikamente, das Ende einer Schwangerschaft oder eine neue Diagnose – können jederzeit aktualisiert werden. Ebenso ist die vollständige Löschung der Notfalldaten auf Wunsch problemlos möglich.
WICHTIG: Notfalldaten neu anlegen oder aktualisieren ist nur wenn möglich während Ihre Versichertenkarte im Kartenleser steckt und nachdem Sie Ihre PIN eingegeben haben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beides dabei haben.
Der Notfalldatensatz ist ein freiwilliges, aber ausgesprochen sinnvolles Instrument. Für Menschen mit Vorerkrankungen, Medikationsplänen oder besonderen gesundheitlichen Risiken kann er im Ernstfall lebensrettend sein. Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch in Ihrer avi Hausarztpraxis gezielt darauf an – und stellen Sie sicher, dass im Notfall alle wichtigen Informationen direkt zur Verfügung stehen.
Literatur
- Bundesärztekammer. (2022, 21. Juni). Notfalldaten retten Leben – Speicherung von Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte bekannter machen. https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/notfalldaten-retten-lebe
- Stiftung Gesundheitswissen. (n.d.). Elektronische Patientenakte (ePA): Wie sie funktioniert und was sie bringt. https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/e-health-trends/elektronische-patientenakte
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