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    Hand im blauen Handschuh drückt nach einer Impfung ein Pflaster auf den Oberarm einer Patientin

    Grippe- und Corona-Impfung im Herbst: Wer sie braucht und wann

    Dr. Iris Kingreen, Fachärztin für Innere Medizin bei avi medicalDr. Iris KingreenFachärztin für Innere Medizin
    7 Min. Lesezeit

    Ab 60 jährlich gegen Grippe, gegen Corona inzwischen erst ab 75 oder mit Grunderkrankung: was die STIKO für diesen Herbst empfiehlt, wann der beste Zeitpunkt ist und wer die Kosten trägt.

    Kurz gesagt

    Die STIKO empfiehlt die Grippeimpfung jedes Jahr allen ab 60 Jahren, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Menschen mit chronischen Erkrankungen [1]. Die jährliche Corona-Auffrischung empfiehlt sie seit Juli 2026 standardmäßig erst ab 75 Jahren sowie für Menschen mit Grunderkrankungen [5]. Der beste Zeitpunkt ist Oktober bis Mitte Dezember, und beide Impfungen können am selben Termin erfolgen [2].

    Im Herbst beginnt die Saison für Atemwegsinfekte. Grippe und Corona können vor allem für ältere und chronisch kranke Menschen schwer verlaufen. Welche Impfung Sie brauchen, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Umfeld ab. Die Empfehlungen haben sich zuletzt geändert, vor allem bei Corona.

    Für wen empfiehlt die STIKO die Grippeimpfung?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung allen Menschen ab 60 Jahren und allen, die durch eine Grippe besonders gefährdet sind oder andere gefährden könnten. Die Impfung erfolgt einmal pro Saison im Herbst oder Winter [1].

    Zu den Gruppen mit Impfempfehlung gehören [1]:

    • Menschen ab 60 Jahren, als Standardimpfung.
    • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei einer Grunderkrankung schon ab dem ersten.
    • Kinder ab 6 Monaten, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen Erkrankungen, zum Beispiel Asthma oder COPD, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes, starkes Übergewicht (BMI ab 30), neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder ein geschwächtes Immunsystem.
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
    • Menschen, die Risikopersonen anstecken könnten, etwa im selben Haushalt oder bei der Betreuung.
    • Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr.

    Ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO einen Hochdosis-Impfstoff oder einen Impfstoff mit Wirkverstärker (MF59-adjuvantiert). Beide wirken bei älteren Menschen besser als Standardimpfstoffe und gelten als gleichwertig [1].

    Die Impfung wird jedes Jahr neu gegeben, weil sich Grippeviren ständig verändern. Für diese Saison wurden alle drei Virusstämme im Impfstoff ausgetauscht [7]. Eine Impfung aus dem Vorjahr schützt deshalb nicht ausreichend.

    Wer braucht im Herbst eine Corona-Auffrischung?

    Eine jährliche Corona-Auffrischung empfiehlt die STIKO seit Juli 2026 allen ab 75 Jahren und Menschen ab 6 Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen [5]. Gesunde Erwachsene unter 75 brauchen sie nach der aktuellen Empfehlung nicht mehr, ebenso wenig gesunde Schwangere. Die STIKO begründet das damit, dass die meisten Erwachsenen durch Impfungen und überstandene Infektionen inzwischen gut vor schweren Verläufen geschützt sind [5].

    Die Empfehlung gilt außerdem für [5]:

    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
    • Menschen mit Grunderkrankungen wie chronischen Atemwegs-, Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes, starkem Übergewicht, Demenz, Krebserkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder Long Covid,
    • Schwangere mit Grunderkrankung oder Schwangerschaftskomplikationen, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel,
    • Pflegepersonal und medizinisches Personal mit erhöhtem Ansteckungsrisiko oder engem Kontakt zu Risikopersonen,
    • enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen die Impfung voraussichtlich nicht ausreichend wirkt.

    Zwischen der letzten Corona-Impfung oder einer nachgewiesenen Infektion und der Auffrischung sollen möglichst mindestens 6 Monate liegen [5]. Geimpft wird mit einem Impfstoff, der an die aktuelle Virusvariante angepasst ist.

    Wenn Sie 60 bis 74 Jahre alt sind und bisher jeden Herbst gegen Corona geimpft wurden, lohnt sich ein kurzes Gespräch in Ihrer Hausarztpraxis. Dort klären Sie, ob bei Ihnen eine Grunderkrankung vorliegt, die die Impfung weiterhin sinnvoll macht.

    Wann ist der beste Zeitpunkt für die Impfungen?

    Der beste Zeitpunkt für die Grippeimpfung ist Oktober bis Mitte Dezember. Bis der Schutz vollständig aufgebaut ist, dauert es 10 bis 14 Tage [2]. Wer den Termin verpasst, kann die Impfung auch zu Beginn oder während der Grippewelle noch nachholen [2]. In den vergangenen Jahren begann die Grippewelle meist im Dezember [5].

    Die Corona-Auffrischung soll bevorzugt im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Wer sie noch nicht hat, soll sie im Lauf der Saison nachholen [5]. Grippe- und Corona-Impfung können am selben Tag gegeben werden, jeweils in einen anderen Arm [2]. Ein gemeinsamer Termin im Oktober oder November spart Ihnen also einen Weg.

    Impfungen im Herbst im Überblick (Stand: STIKO-Empfehlungen 2026)
    MerkmalGrippeCoronaRSV
    Standardempfehlung ab60 Jahren75 Jahren75 Jahren
    Mit Grunderkrankungab 6 Monatenab 6 Monaten60 bis 74 Jahre bei schwerer Grunderkrankung
    Wie oftjedes Jahrjedes Jahreinmalig
    Bester ZeitpunktOktober bis Mitte DezemberSpätsommer bis Frühherbst, sonst nachholenSpätsommer bis Herbst

    Gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung für alle ab 75 Jahren sowie für 60- bis 74-Jährige mit schwerer Grunderkrankung oder in Pflegeeinrichtungen [1]. Ob später eine Auffrischung nötig ist, ist noch nicht geklärt.

    Wo können Sie sich impfen lassen?

    Gegen Grippe und Corona können Sie sich in Ihrer Hausarztpraxis impfen lassen und als Erwachsene auch in vielen Apotheken. Apothekerinnen und Apotheker dürfen nach einer ärztlichen Schulung Menschen ab 18 Jahren mit Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind [9]. Manche Arbeitgeber bieten die Grippeimpfung außerdem über den Betriebsarzt an.

    Welcher Ort passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie Beratung brauchen. Bei einer chronischen Erkrankung, mehreren Impfungen oder Unsicherheit, welche Impfung Ihnen empfohlen ist, sind Sie in der Hausarztpraxis gut aufgehoben. Dort liegen auch Ihre Vorbefunde und Ihr Impfstatus vor.

    Hausarztpraxis und Apotheke im Vergleich
    MerkmalHausarztpraxisApotheke
    Alteralle Altersgruppenab 18 Jahren
    Beratungärztlich, mit Blick auf Vorerkrankungen und Medikamentepharmazeutisch
    Weitere Impfungen am selben Terminalle empfohlenen Impfungen, auch Lebendimpfstoffenur Impfstoffe ohne Lebendviren
    ImpfpassEintrag und Prüfung des ImpfstatusEintrag

    Wer bezahlt die Grippe- und Corona-Impfung?

    Für alle Menschen, für die die STIKO eine Impfung empfiehlt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat [3]. Das gilt auch für den Hochdosis- oder adjuvantierten Grippeimpfstoff ab 60 Jahren [2].

    Viele Krankenkassen zahlen die Grippeimpfung darüber hinaus auch für gesunde Menschen unter 60, als freiwillige Zusatzleistung in ihrer Satzung [8]. Ob Ihre Kasse dazu gehört, erfahren Sie direkt bei ihr. Bei privater Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von Ihrem Vertrag ab [3].

    Bei Corona hat der G-BA im September 2026 beschlossen, die geänderte STIKO-Empfehlung in die Richtlinie zu übernehmen [6]. Ob eine Impfung außerhalb der empfohlenen Gruppen bezahlt wird, klären Sie am besten vorher mit Ihrer Kasse.

    Wann sollten Sie eine Impfung verschieben?

    Eine Impfung sollten Sie verschieben, wenn Sie Fieber ab 38,5 °C oder eine akute schwere Infektion haben. Holen Sie sie nach, sobald Sie wieder gesund sind [3]. Eine leichte Erkältung ohne Fieber ist dagegen kein Grund, den Termin abzusagen [1]. Auch chronische Erkrankungen oder die Einnahme von Antibiotika sprechen in der Regel nicht gegen eine Impfung [3].

    Nach der Grippeimpfung können Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten, bei Hochdosis- und adjuvantierten Impfstoffen etwas häufiger. Auch Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen oder leichtes Fieber sind möglich und klingen meist nach wenigen Tagen ab [3]. Die Corona-Impfung führt häufig zu Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen [5]. Die Grippeimpfung enthält keine vermehrungsfähigen Viren und kann keine Grippe auslösen [2].

    Wann Sie nicht geimpft werden sollten

    Wenn Sie schon einmal allergisch auf einen Impfstoff oder einen seiner Bestandteile reagiert haben, sagen Sie das vor der Impfung. Bei einer schweren Hühnereiweißallergie gibt es Grippeimpfstoffe aus Zellkultur, die kein Hühnereiweiß enthalten [1]. Bei Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufproblemen nach einer Impfung rufen Sie sofort den Notruf 112.

    Häufige Fragen

    Ja. Zwischen beiden Impfungen ist kein Abstand nötig. Sie werden am selben Termin in unterschiedliche Arme gegeben [2].

    Nein. Auch zu Beginn oder während der Grippewelle ist die Impfung noch sinnvoll. Der Schutz baut sich innerhalb von etwa zwei Wochen auf [2] [4].

    Nach der aktuellen STIKO-Empfehlung nicht, solange keine Grunderkrankung und kein anderer Grund wie die Arbeit in der Pflege vorliegt [5]. Die Grippeimpfung wird Ihnen ab 60 aber weiterhin jedes Jahr empfohlen [1].

    Bei einem leichten Infekt ohne Fieber ja. Bei Fieber ab 38,5 °C verschieben Sie die Impfung, bis Sie wieder gesund sind [1] [3].

    Quellen

    1. Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) 2026. Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (22.01.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    2. Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Influenza, häufig gestellte Fragen (Stand 10.09.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Grippeimpfung bei Erwachsenen (Stand 12.10.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    4. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Impfschutz im Herbst – die wichtigsten Fragen und Antworten (06.10.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    5. Robert Koch-Institut: STIKO – Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung 2026. Epidemiologisches Bulletin 28/2026 (09.07.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    6. Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie, COVID-19 (03.09.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    7. Paul-Ehrlich-Institut: Influenza-Impfstoffe – Stammanpassung abgeschlossen (27.08.2026). (abgerufen 19.10.2026)
    8. Bundesministerium der Justiz: § 20i SGB V, Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten. (abgerufen 19.10.2026)
    9. Bundesministerium der Justiz: § 20c Infektionsschutzgesetz, Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker. (abgerufen 19.10.2026)

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