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    In 30 Minuten zum Arzttermin – per Video

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    Was wir für Sie tun können

    Krankschreibung

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    💡 Tipp: Befunde und Dokumente können Sie auch in der avi App abrufen.

    Kosten & Versicherung

    Gesetzlich Versicherte

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    100% Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

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    Abrechnung nach Gebührenordnung für Ärzte

    FAQ

    Häufige Fragen zur Videosprechstunde

    In der Videosprechstunde sprechen Sie per Video mit Hausärzt:innen von avi, ohne Anfahrt und Wartezimmer. Sie ist in ganz Deutschland verfügbar. Wir beraten Sie, stellen bei Bedarf eine Krankschreibung oder ein Rezept aus und überweisen Sie, wenn nötig, an Fachärzt:innen.

    Ja, wenn sich Ihre Beschwerden ohne körperliche Untersuchung beurteilen lassen. Ob eine Krankschreibung medizinisch angemessen ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch. Per Video ist eine Krankschreibung von bis zu drei Kalendertagen möglich. Waren Sie in den letzten drei Quartalen schon zu einem Termin vor Ort in einer avi Praxis in Ihrer Stadt, sind es bis zu sieben Kalendertage.

    Nein. Bei gesetzlich Versicherten wird die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (eAU), Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab. Krankmelden müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber aber trotzdem selbst. Privat Versicherte erhalten eine Bescheinigung, die sie selbst weitergeben.

    Eine Folgebescheinigung per Video ist nur möglich, wenn die erste Krankschreibung nach einem persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt wurde. Wurden Sie schon per Video krankgeschrieben und sind weiter krank, buchen Sie bitte einen Termin in einer avi Praxis.

    Wenn Ihre Beschwerden eine körperliche Untersuchung brauchen, etwa bei starken Schmerzen, anhaltend hohem Fieber oder unklaren Symptomen. Dann buchen Sie bitte einen Termin in der Praxis. Bei Notfällen wie Atemnot, Brustschmerzen oder Bewusstseinsstörungen rufen Sie sofort den Notruf 112.

    Ja. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Privat Versicherte und Selbstzahler:innen erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die private Krankenversicherung erstattet sie je nach Tarif.