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Hausarztpraxis

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avi steht für vertrauensvolle & exzellente Hausarzt-Medizin
avi ist Ihr Ansprechpartner für moderne Hausarztversorgung in München, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und Köln.
Unsere erfahrenen Hausärzt:innen behandeln Sie umfassend und einfühlsam – auf Deutsch, Englisch und in vielen weiteren Sprachen. Wir verbinden persönliche Fürsorge mit moderner Technologie, für eine komfortable medizinische Betreuung – vor Ort und online.
Egal ob akut oder chronisch, wir sind für Dich da.
Dein Arzttermin — jetzt auch online

Häufig gestellte Fragen
Ja, alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen vollständig die Versorgung. Darüber hinaus bieten wir auf Nachfrage Selbstzahler Leistungen an, die Sie unter unseren “Leistungen” finden.
Ganz einfach über die avi App oder den Link aus Ihrer Bestätigungsmail.
Das Videotelefonat können Sie direkt aus der avi App oder über den Link aus der E-Mail zum Termin über eine Website führen.
Sollten Sie Ihren Besuchsgrund im Buchungsprozess nicht finden, wählen Sie gerne einfach “Hausärztliche Sprechstunde” aus.
Wir haben eine hohe Nachfrage - daher kann es manchmal dazu kommen, dass nur wenige Termine verfügbar sind. Für akute Anliegen, schalten wir jedoch täglich Extratermine frei. Schauen Sie daher regelmäßig nach
Aufgrund des Datenschutzes haben wir keinerlei Daten von Ihnen vorliegen, sofern Sie noch nicht in einer Vorgängerpraxis von uns waren. Bringen Sie doch gerne relevante Befunde zu Ihrem ersten Besuch bei uns mit, damit wir uns ein besseres Bild über Ihren Krankheitszustand machen können.
Wenn Sie Ihren Hausarzt wechseln, haben Sie grundsätzlich das Recht, die Löschung Ihrer Gesundheitsdaten zu beantragen. Dies ist im Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt, der besagt, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn sie für ihre ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig sind. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Gesundheitsdaten dürfen nicht gelöscht werden, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, wie zum Beispiel eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist nach § 630f Abs. 3 BGB nach Abschluss der Behandlung. Die Daten müssen eventuell weiterhin gespeichert werden, wenn sie wichtige Informationen enthalten, die auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen noch von Bedeutung sein können, wie zum Beispiel Medikamentenunverträglichkeiten. Es kann auch eine längere Aufbewahrung erforderlich sein, wenn dies für potenzielle Schadensersatzansprüche relevant ist, die bis zu 30 Jahre nach dem schadenträchtigen Verhalten geltend gemacht werden können. In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung erforderlich, um zu bestimmen, ob und welche Daten gelöscht werden können, abhängig von gesetzlichen Vorgaben und der Bedeutung der Informationen für Ihre Gesundheit. Es empfiehlt sich, dieses Anliegen direkt mit Ihrem neuen oder alten Hausarzt zu besprechen, um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheitsdaten korrekt behandelt werden.








